Medizin: Die vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes wirft ethische Fragen auf 

Die Medizinethikerin Ruth Baumann-Hölzle sieht Demokratie und Rechtsstaat von aussen und von innen unter Druck. Sie illustriert dies anhand der vorgeschlagenen Änderung des Transplantationsgesetzes, die am 15. Mai zur Abstimmung kommt. 

(Lesezeit: 5 Minuten)

Gemäss dem Demokratie-Index des britischen Analyse-Unternehmens «Economist Intelligence Unit» lebten 2021 nur knapp 46% der Weltbevölkerung in einer Demokratie. 2020 waren es noch über 50%. Autoritäre Regime sind auf dem Vormarsch. So ist zum Beispiel Spanien aufgrund einer zunehmenden Verflechtung von Staat und Justiz auf Platz 24 zurückgefallen. Die Schweiz liegt auf Rang vier, Norwegen ist Spitzenreiter. 2021 lebten nur gerade 6,4% der Weltbevölkerung in einer «vollwertigen Demokratie», 37% in einer Diktatur. Der Anteil der autoritär regierten Staaten steigt kontinuierlich. 

(Bild: Debora Balves auf Pixabay)

Auch die Demokratie braucht Werte

Doch auch die demokratische Verfassung eines Landes bildet für das Fortbestehen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie keine Garantie. Sie macht es sogar möglich, mit demokratischen Mitteln die Demokratie abzuschaffen und eine Diktatur zu errichten. In vielen der totalitären Staaten kamen die Machthaber über Volksabstimmungen an die Macht. Die Demokratie als Staatsform allein schützt also nicht vor der Etablierung eines Unrechtsstaats.

Hierzu bedarf es des Bewusstseins der Wertvorstellungen, auf denen eine Demokratie gründet und zwar in einer breiten Bevölkerung: Wertvorstellungen, die gegen Rechtsstaat und Demokratie gerichtete Entscheide nicht zulassen. Die moderne Demokratie basiert auf dem Grundsatz der Menschenwürde und des Integritätsanspruchs jedes Menschen. Doch dieser Grundsatz wird in demokratischen Abstimmungen zunehmend infrage gestellt. Die Demokratie zersetzt sich damit von innen her. 

 

Wie die persönliche Freiheit untergraben wird

Der Begriff der Freiheit wandelt sich ebenfalls. Er bedeutet nicht mehr nur, über sich selbst verfügen zu können, sondern wird zunehmend zum Anspruch auf Massnahmen, die die Integrität anderer Menschen verletzen. Dies zeigt sich in den Auseinandersetzungen um die Fortpflanzungs- und Transplantationsmedizin, aber auch beim Datenschutz. Aufschlussreich erscheint

die Äusserung eines Nationalrats im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Widerspruchsregelung in der Schweiz1: «Das Risiko, dass Organe von jemandem entnommen werden, der das möglicherweise nicht gewollt hätte, ist mir weniger wichtig als die Möglichkeit, Leben zu erhalten und Leben zu retten.» Damit entfällt der Anspruch des Einzelnen auf seine körperliche Integrität, der bisher als selbstverständlich galt, und zwar nicht erst nach dem Hirntod, sondern bereits für urteilsunfähige Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation, die noch vor ihrem Hirntod für eine Organentnahme vorbereitet werden müssen, sobald entschieden ist, dass bei ihnen die lebenserhaltenden Massnahmen ausgesetzt werden dürfen.

Mit der Widerspruchsregelung bei der Organentnahme würde eine allfällige Instrumentalisierung des Menschen in Kauf genommen. Damit vollzöge sich beim Handeln des Staates ein Paradigmenwechsel. Der Einzelne müsste in der Schweiz künftig selber für den Schutz seiner Integrität gegen Übergriffe von Staat und Gesellschaft besorgt sein. Es entstünde so auch ein Präzedenzfall, dem weitere Einschränkungen der Grundrechte folgen könnten, so zum Beispiel beim Sammeln medizinischer Daten.

 

Ganzheitlicher Schutz unserer Integrität

Statt den Anspruch des Individuums auf seine Integrität zu relativieren, ginge es vielmehr darum, diesen in der schweizerischen Bundesverfassung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Datenschutzes auszuweiten und Art. 10 BV entsprechend zu erweitern: Nicht nur die physische und psychische Integrität sind zu schützen, sondern auch die soziale.

Ein Rechtsstaat muss die Unverletzlichkeit jedes in ihm lebenden Menschen selbstverständlich schützen. Mit den Worten von John Rawls: «Jeder Mensch besitzt eine der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohls der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann»2

 

Quelle: «Kommentar zur Zeit» im Newsletter von Dialog Ethik vom 5. April 2022

1 NZZ vom 1.4.2022

2 Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt 1975, S.19

 

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